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Informationen - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Rechtzeitig Regelungen für die Zukunft treffen

Notwendige und frühzeitige Regelungen für Situationen, in denen Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und entscheiden können. Dies ist nicht nur im Zusammenhang mit Alter und Pflegebedürftigkeit zu sehen. Entscheidungsbedarf kann auch plötzlich und unerwartet zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit eintreten. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Denn auch Familienangehörige können in diesen Fällen nur mit einer entsprechenden schriftlichen Willenserklärung (Vollmacht) für Sie handeln.

Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Die private Vorsorge mit Hilfe von Vollmachten und
Der gerichtlich kontrollierte Weg durch die Betreuungsverfügung

Für beide Vorsorgemöglichkeiten ist es notwendig, möglichst klare und eindeutige Handlungsanweisungen und Entscheidungsvorgaben zu benennen. In einigen Broschüren zum Thema werden Formulierungshilfen angeboten, die als Bausteine für die individuelle Gestaltung einer Vollmacht/Betreuungsverfügung verwendet werden können. Natürlich ist es jederzeit möglich, Ihre Vollmacht und Betreuungsverfügung zu widerrufen, abzuändern oder anzupassen. Auch ist eine Kombination von Vollmacht und Betreuungsverfügung möglich.

Zudem können Sie verfügen, daß für Aufgaben und Entscheidungen, die nicht durch Vollmacht geregelt werden können, Ihr Bevollmächtigter gesetzlicher Betreuer werden soll.

Nähere Informationen zu diesem Thema und eine ausführliche Beratung erhalten Sie beim Vormundschaftsgericht, den kommunalen Betreuungsstellen, den Betreuungsvereinen, Rechtsanwälten und Notaren.



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