Informationen - Pflegeversicherung
Preise der Sachleistungen
Keine Pflege gleicht der anderen. Für jeden, der sich nicht mehr alleine versorgen kann, stellt sich die Hilfsbedürftigkeit anders dar. So unterschiedlich die Gründe sind, die zur Pflegebedürftigkeit führen, so unterschiedlich sind auch die familiären Verhältnisse oder die Wohnsituationen.
Zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten wurden für die Sachleistungen der Pflegeversicherung Leistungsmodule vereinbart und mit Preisen versehen. Diese Module unterscheiden sich in Preisen und Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland. Auf der Downloadseite haben wir die für Nordrhein-Westfalen geltenden Module und Preise in einem PDF zusammengestellt.
Zur Ermittlung Ihrer Pflegekosten überlegen Sie zunächst, welche Hilfeleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Was soll der Pflegedienst tun, welche Leistungen können und wollen Angehörige oder Freunde und Nachbarn übernehmen. Versuchen Sie für die gewünschten Leistungen die entsprechenden Leistungskomplexe auf der folgenden Seite zu finden und berechnen Sie dann die entstehenden Kosten.
Bedenken Sie dabei, daß nicht alle Monate gleich lang sind. Berücksichtigen Sie auch, daß zu den einzelnen Modulen auch noch die Hausbesuchspauschale hinzugerechnet werden muß.
Sie werden nicht immer Ihre speziellen Bedürfnisse in den Leistungskomplexen wiederfinden. Über die Wünsche, die sich durch die Leistungskomplexe anscheinend nicht erfüllen lassen, sollten Sie sich von einem Pflegedienst beraten lassen.
Zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten wurden für die Sachleistungen der Pflegeversicherung Leistungsmodule vereinbart und mit Preisen versehen. Diese Module unterscheiden sich in Preisen und Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland. Auf der Downloadseite haben wir die für Nordrhein-Westfalen geltenden Module und Preise in einem PDF zusammengestellt.
Zur Ermittlung Ihrer Pflegekosten überlegen Sie zunächst, welche Hilfeleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Was soll der Pflegedienst tun, welche Leistungen können und wollen Angehörige oder Freunde und Nachbarn übernehmen. Versuchen Sie für die gewünschten Leistungen die entsprechenden Leistungskomplexe auf der folgenden Seite zu finden und berechnen Sie dann die entstehenden Kosten.
Bedenken Sie dabei, daß nicht alle Monate gleich lang sind. Berücksichtigen Sie auch, daß zu den einzelnen Modulen auch noch die Hausbesuchspauschale hinzugerechnet werden muß.
Sie werden nicht immer Ihre speziellen Bedürfnisse in den Leistungskomplexen wiederfinden. Über die Wünsche, die sich durch die Leistungskomplexe anscheinend nicht erfüllen lassen, sollten Sie sich von einem Pflegedienst beraten lassen.
Wenn nach Abschluß der Berechnungen Restkosten bleiben, die durch die Sachleistungen in Ihrer Pflegstufe nicht gedeckt sind, kommt möglicherweise das Sozialamt für die Restkosten auf. Die Hilfe vom Sozialamt ist allerdings einkommens- und vermögensabhängig. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, denn das Sozialamt leistet erst ab Antragstellung.
Prüfen sollten Sie auch, ob Sie nicht Anspruch auf Behandlungspflege durch die Krankenkassen haben. Voraussetzung dafür ist eine behandlungsbedürftige Erkrankung und eine Verordnung Ihres Arztes.
Prüfen sollten Sie auch, ob Sie nicht Anspruch auf Behandlungspflege durch die Krankenkassen haben. Voraussetzung dafür ist eine behandlungsbedürftige Erkrankung und eine Verordnung Ihres Arztes.
Zwei kurze Beispiele:
- Herr M. wird wöchentlich gebadet. Weitere Hilfe benötigt er nicht. Dieser Einsatz kostet 17,63 EUR und 2,20 EUR Hausbesuchspauschale.
Leistungskomplex
Tage
pro WocheAnzahl
im Monat
Einzelpreis
EUR
Gesamtpreis
EUR
1 Ganzwaschung 1 4 17,63 70,52 15 Hausbesuchpauschale 1 4 2,20 8,80 Summe 79,32
Herr M. bekommt von der Pflegekasse Leistungen der Pflegestufe 1, also Sachleistungen von maximal 440,00 EUR im Monat. Die Kosten sind voll durch die Pflegeversicherung gedeckt. Da Herr M. nur 18% der Sachleistung nutzt, bekommt er von der Pflegekasse 82% der Geldleistung von 225,-- EUR, also 184,50 EUR, als Geldleistung ausgezahlt. - Frau H. ist aufgrund eines Schlaganfalles in der Pflegestufe 2 eingestuft. Sie ist nicht in der Lage, selbständig aufzustehen, sich zu waschen und anzuziehen. Täglich kommt morgens die Mitarbeiterin des Pflegedienstes und hilft Frau H. beim Aufstehen und der Körperpflege. Dazu gehört auch die Hilfestellung beim Toilettengang. Nach der Körperpflege wird Frau H. entweder in den Rollstuhl gesetzt oder im Bett fachlich korrekt gelagert. Dieser Einsatz kostet 22,36 EUR. Mittags kommt die Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung und hilft Frau H. beim Toilettengang. Anschließend wird Frau H. für die Mittagsruhe im Bett gelagert. Dieser Einsatz wird mit 8,60 EUR berechnet. Außerdem ist jeden Abend ein Einsatz erforderlich, um Frau H. bei der Nachttoilette, dem Toilettengang und dem Zubettgehen zu helfen. Im Bett wird eine fachlich korrekte Lagerung vorgenommen. Dieser Einsatz kostet 15,05 EUR. Folgende Kosten kommen auf Frau H. zu:
Leistungskomplex
Tage
pro WocheAnzahl
im Monat
Einzelpreis
EUR
Gesamtpreis
EUR
23 Große Grundpflege mit Lagern/Betten 7 30 22,36 670,80 3 Ausscheidungen 7 30 4,30 129,00 7 Lagern/Betten 7 30 4,30 129,00 25 kleine Grundpflege mit Lagern/Betten 7 30 15,05 451,50 15 Hausbesuchpauschale 7 60 2,20 132,00 Summe 1.512,30
In der Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegekasse 1.040,00 EUR, also muß Frau H. monatlich 472,30 EUR von Ihren Pflegekosten selbst tragen.







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