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Informationen - Pflegeversicherung

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

Der Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird in der Regel rechtzeitig angekündigt. Sollte der Termin ungünstig sein, bitten Sie um einen neuen.
Fordern Sie von Ihren behandelnden Ärzten oder aus dem Krankenhaus Ihre Krankenberichte an. Zum Begutachtungstermin gestalten Sie Ihren Tagesablauf wie sonst auch. Der Gutachter soll Sie in einer normalen Alltagssituation antreffen und keinen "geschönten" Eindruck erhalten.
Bitte verschweigen Sie nichts aus falscher Scham oder Bescheidenheit. Geben Sie Ihren Pflege- und Betreuungsaufwand wahrheitsgemäß an. Verharmlosen Sie Ihre Situation nicht. Dadurch kann es zu Fehleinschätzungen kommen, die nur schwer zu korrigieren sind. Schildern Sie ihren täglichen Hilfebedarf und was Angehörige und Nachbarn an Pflegeverrichtungen für Sie erbringen.
Hilfreich ist, wenn Sie in den Tagen vor dem Besuch des Gutachters über die Tagesabläufe ein Pflegeprotokoll führen und aufschreiben, bei welchen Verrichtungen Sie Hilfe brauchen und wieviel Zeit hierfür benötigt wird. Um offen über den notwendigen Bedarf sprechen zu können, ist es wichtig, daß der Gutachter auch mit den Angehörigen und Pflegepersonen alleine spricht. Besonders bei Personen mit psychischen Störungen ist dies unbedingt erforderlich.

Lassen Sie sich durch Fragen oder Äußerungen nicht verunsichern. Fehlendes Einfühlungsvermögen eines Gutachters ist sicher nicht die Regel. Äußerungen wie: "Wenn Ihre Mutter nachts unruhig ist und häufig zur Toilette muß, dann geben Sie ihr abends nichts zu trinken oder ein Schlafmittel" dürfen nicht zur Folge haben, daß die Pflegestufe 3 nicht anerkannt wird.
Fragen Sie lieber mehrmals nach, wenn sie eine Frage nicht verstanden haben. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Vielleicht sind wichtige Tätigkeiten während der Begutachtung nicht angesprochen worden. Weisen Sie unbedingt darauf hin.

Für die einzelnen Pflegetätigkeiten geht der Medizinische Dienst nach Zeitorientierungswerten vor. Der Gutachter soll den tatsächlichen, persönlichen Aufwand berücksichtigen. Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen - hierzu zählt auch die Anleitung und Beaufsichtigung - machen Sie dies deutlich.

Passive Pflege ist nicht im Sinne der Pflegeversicherung. Aktivierende Pflege bezieht die vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen ein und benötigt in der Regel mehr Zeit als die vollständige Übernahme der Pflegeleistung durch die Pflegeperson. Sicherlich geht die Pflege schneller, wenn der Pflegebedürftige nicht aktiv in die Pflegeabläufe einbezogen wird. Aber dies widerspricht einer aktivierenden auf Selbständigkeit ausgerichteten Pflege.

Auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben Sie einen Rechtsanspruch, es ist kein Almosen.



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