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Informationen - Pflegeversicherung

Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei den Pflegekassen, die den jeweiligen Krankenkassen angegliedert sind. Sie erreichen Ihre Pflegekasse also unter der gleichen Adresse und Telefonnummer wie Ihre Krankenkasse.
  1. Antrag: Fordern Sie telefonisch oder formlos schriftlich ein Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an. Allen Pflegebedürftigen, die aufgrund ihres Einkommens möglicherweise einen Anspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe haben, empfehlen wir, gleichzeitig mit dem Antrag bei der Pflegekasse vorsorglich einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.
  2. Pflegeprotokoll: Führen Sie eine Woche lang ein Weiter Pflegeprotokoll, in dem Sie alle Hilfen, die Sie benötigen, aufführen.
  3. Gutachten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Spätestens zwei Monate nach der Antragstellung sollte die Begutachtung durch einen Arzt oder eine Pflegekraft des Medizinischen Dienstes bei Ihnen zu Hause erfolgen.
    Bitten Sie Ihren Pflegedienst, an der Begutachtung teilzunehmen. Bereiten Sie sich auf den Weiter Besuch des Gutachters vor. Der Gutachter wird aufgrund eines Fragenkatalogs Ihre Pflegebedürftigkeit einschätzen und dieses Gutachten schriftlich der Pflegekasse vorlegen.
  4. Bewilligung/Ablehnung: In der Regel folgt die Pflegekasse dieser Einschätzung und schickt Ihnen die Bewilligung oder Ablehnung zu.
  5. Widerspruch: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie mit der bewilligten Pflegestufe n icht einverstanden sind, legen sie Widerspruch ein. Gerade psychisch kranke Menschen erscheinen vom äußeren Eindruck her oft weniger hilfe- und pflegebedürftig als sie tatsächlich sind.
    Führt auch der Widerspruch nicht zu der Einstufung, die Sie für richtig halten, reichen Sie Klage beim Sozialgericht ein. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, stellen Sie einen neuen Antrag. Wenn sich der Pflegeaufwand seit der Begutachtung wesentlich erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.



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