Informationen - Pflegeversicherung
Allgemeines
Im April 1995 ist die Pflegeversicherung in Kraft getreten. Seitdem ist das Gesetz vier Mal geändert worden. Ausführungsbestimmungen - wie die wichtigen Begutachtungsrichtlinien für die Medizinischen Dienste der Krankenkassen - wurden angepasst. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Jahre 1999 finden Sie Änderungen hier.
Leistungsberechtigt im Sinne der Pflegeversicherung sind nur die Versicherten, die wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maß Pflege benötigen. Der Anteil der Pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muß dabei überwiegen, d.h.: Sie erhalten dann keine Leistungen der Pflegekasse, wenn Sie nur oder fast nur hauswirtschaftliche Versorgung benötigen.
Leistungsberechtigt im Sinne der Pflegeversicherung sind nur die Versicherten, die wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maß Pflege benötigen. Der Anteil der Pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muß dabei überwiegen, d.h.: Sie erhalten dann keine Leistungen der Pflegekasse, wenn Sie nur oder fast nur hauswirtschaftliche Versorgung benötigen.







