Informationen - Krankenversicherung
Psychiatrische Behandlungspflege (§ 37 Abs.2 SGB V)
Menschen mit einer psychischen Erkrankung können von der Krankenkasse ambulante psychiatrische Behandlungspflege erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie eine entsprechende Verordnung ausgestellt wurde. Nur in Ausnahmefällen wird auch die Verordnung eines Allgemeinmediziners akzeptiert.
Die psychiatrische Behandlungspflege umfasst folgende Maßnahmen:
Die psychiatrische Behandlungspflege umfasst folgende Maßnahmen:
- die Veranlassung notwendiger diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen (einschließlich Krisenintervention und Absprachen bei Suizidgefahr)
- der Aufbau einer Beziehung zum psychisch Kranken
- die Hilfe bei der Bewältigung beeinträchtigender Gefühle, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen (z.B. bei psychotischen Ängsten, Zwängen)
- die Erarbeitung krankheitsangemessener Sicht- und Verhaltensweisen
- die Unterstützung einer Tages- und Wochenstrukturierung
- die Anleitung von Familienangehörigen oder anderen Bezugspersonen zum Umgang mit bestimmten Verhaltensweisen des Patienten
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme







Behandlungspflege