Informationen - Sozialamt
Sozialhilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit
Unter bestimmten Bedingungen kommt das Sozialamt für Pflege, hauswirtschaftliche Hilfe oder andere unterstützende Maßnahmen auf. Welche Leistungen in Frage kommen, haben wir hier zusammengestellt. Anschließend erläutern wir die Leistungen im Einzelnen.
Sie erhalten Leistungen der Pflegekasse
Wenn Sie die Leistungen der Pflegeversicherung als Sachleistungen (also als Pflege von einem Pflegedienst) in Anspruch nehmen, ihr Pflege- und Betreuungsbedarf aber höher ist als die entsprechend der Pflegestufe gezahlten Leistungen, kommen folgende zusätzliche Sozialhilfeleistungen in Betracht:
Komplizierter wird es, wenn Sie die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen. D.h., Sie schöpfen die Sachleistungen der Pflegekasse nicht voll aus und erhalten einen Teil als Geldleistung ausgezahlt. Eventuell kann dann neben dem Ersatz von Aufwendungen ein Anspruch auf "Pflegegeld durch das Sozialamt" bestehen.
- Aufstocken der Sachleistungen derPflegekasse
- Pflegegeld (evtl. gekürzt)
- Aufwendungsersatz
Komplizierter wird es, wenn Sie die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen. D.h., Sie schöpfen die Sachleistungen der Pflegekasse nicht voll aus und erhalten einen Teil als Geldleistung ausgezahlt. Eventuell kann dann neben dem Ersatz von Aufwendungen ein Anspruch auf "Pflegegeld durch das Sozialamt" bestehen.
Sie erhalten keine Leistungen der Pflegekasse
Dies kann der Fall sein, weil Sie weniger als 90 Minuten täglich Hilfe benötigen oder weil Sie voraussichtlich weniger als sechs Monate pflegebedürftig sein werden.
Dann kommen folgende Sozialhilfeleistungen in Betracht:
Dann kommen folgende Sozialhilfeleistungen in Betracht:
- Finanzierung des ambulanten Dienstes (Sachleistungen)
- Pflegebeihilfen
- Aufwendungsersatz







