Informationen
Wegweiser für die Pflege zu Hause
Die meisten Menschen trifft das Problem der Pflegebedürftigkeit unvorbereitet. Die Beschäftigung mit dem Thema "Pflege" beginnt bei Pflegebedürftigen und Angehörigen häufig erst, wenn Pflege aktuell benötigt wird.
Es ist schon schwierig genug, mit der neuen Situation der Pflegebedürftigkeit und allen damit verbundenen Einschränkungen fertig zu werden. Hinzu kommt, dass oft die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege nicht bekannt sind. Zu erschwerten persönlichen und familiären Bedingungen durch die Pflegebedürftigkeit kommt so eventuell noch viel "Rennerei" und Unsicherheit in Bezug auf die finanzielle Situation.
Als erstes fällt jedem zu diesem Thema die Pflegeversicherung ein, deren Einführung vor fünf Jahren aufgrund der Diskussion in der Presse und durch den Wegfall eines arbeitsfreien Feiertages kaum jemand entgangen ist. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegeversicherung in Form einer Grundversorgung abgesichert. Allerdings reichen häufig diese Festbeträge der Pflegekassen nicht aus, um die Pflege zu Hause zu finanzieren. Nach wie vor müssen Teile der Pflege selbst oder aus Sozialhilfemitteln finanziert werden.
Aufgabe der Krankenkassen ist die Finanzierung der Behandlung von Erkrankungen. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Sinne keine Erkrankung, dennoch sind Pflegebedürftige häufig auch im medizinischen Sinne krank. Die Abgrenzung zwischen Pflege- und Krankenversicherung ist in der Praxis daher oft besonders schwierig. Die Behandlungspflege (medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten z.B. Injektionen, Verbandswechsel etc.) zu Hause muß von den Krankenkassen bezahlt werden, auch wenn der Patient zusätzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Dieser Verpflichtung versuchen sich die Krankenkassen immer öfter zu entziehen, indem sie die Behandlungspflegemaßnahmen in den Leistungsbereich der Pflegeversicherung zu verschieben versuchen und die Kostenerstattung für Leistungen der Behandlungspflege verweigern.
Da die Krankenkasse des Pflegebedürftigen auch seine Pflegekasse ist, erscheint dieses "Tauziehen" um Zuständigkeiten auf den ersten Blick unverständlich. Nachvollziehbar wird es erst, wenn man berücksichtigt, dass die Krankenkassen Vollversorgung leisten müssen, die Pflegeversicherung jedoch nur Festbeträge entsprechend den Pflegestufen zahlt - unabhängig davon, wieviel Pflege tatsächlich notwendig ist. Gelingt es, Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen in die Pflegeversicherung zu verschieben, können erhebliche Kosten eingespart werden - zu Lasten der Pflegebedürftigen. Erfreulicherweise entscheiden die Sozialgerichte in den meisten Fällen positiv für die Versicherten.
Wenn Leistungen der Pflege- und Krankenkassen zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen - und das ist häufiger der Fall, als viele meinen - kann sich ein Antrag beim Sozialamt lohnen.
Es ist schon schwierig genug, mit der neuen Situation der Pflegebedürftigkeit und allen damit verbundenen Einschränkungen fertig zu werden. Hinzu kommt, dass oft die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege nicht bekannt sind. Zu erschwerten persönlichen und familiären Bedingungen durch die Pflegebedürftigkeit kommt so eventuell noch viel "Rennerei" und Unsicherheit in Bezug auf die finanzielle Situation.
Als erstes fällt jedem zu diesem Thema die Pflegeversicherung ein, deren Einführung vor fünf Jahren aufgrund der Diskussion in der Presse und durch den Wegfall eines arbeitsfreien Feiertages kaum jemand entgangen ist. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegeversicherung in Form einer Grundversorgung abgesichert. Allerdings reichen häufig diese Festbeträge der Pflegekassen nicht aus, um die Pflege zu Hause zu finanzieren. Nach wie vor müssen Teile der Pflege selbst oder aus Sozialhilfemitteln finanziert werden.
Aufgabe der Krankenkassen ist die Finanzierung der Behandlung von Erkrankungen. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Sinne keine Erkrankung, dennoch sind Pflegebedürftige häufig auch im medizinischen Sinne krank. Die Abgrenzung zwischen Pflege- und Krankenversicherung ist in der Praxis daher oft besonders schwierig. Die Behandlungspflege (medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten z.B. Injektionen, Verbandswechsel etc.) zu Hause muß von den Krankenkassen bezahlt werden, auch wenn der Patient zusätzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Dieser Verpflichtung versuchen sich die Krankenkassen immer öfter zu entziehen, indem sie die Behandlungspflegemaßnahmen in den Leistungsbereich der Pflegeversicherung zu verschieben versuchen und die Kostenerstattung für Leistungen der Behandlungspflege verweigern.
Da die Krankenkasse des Pflegebedürftigen auch seine Pflegekasse ist, erscheint dieses "Tauziehen" um Zuständigkeiten auf den ersten Blick unverständlich. Nachvollziehbar wird es erst, wenn man berücksichtigt, dass die Krankenkassen Vollversorgung leisten müssen, die Pflegeversicherung jedoch nur Festbeträge entsprechend den Pflegestufen zahlt - unabhängig davon, wieviel Pflege tatsächlich notwendig ist. Gelingt es, Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen in die Pflegeversicherung zu verschieben, können erhebliche Kosten eingespart werden - zu Lasten der Pflegebedürftigen. Erfreulicherweise entscheiden die Sozialgerichte in den meisten Fällen positiv für die Versicherten.
Wenn Leistungen der Pflege- und Krankenkassen zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen - und das ist häufiger der Fall, als viele meinen - kann sich ein Antrag beim Sozialamt lohnen.
Neben den Informationen zu den Kostenträgern bieten wir Informationen zum Thema Betreuungsverfügung und Versorgungsvollmacht an. Außerdem finden Sie auch Literaturhinweise und Links zum Thema und Adressen von Beratungsstellen in Bielefeld.
Die hier zusammengestellten Informationen hat der Hauspflegeverein auch als Broschüre veröffentlicht. Diese Broschüre können Sie hier als PDF-Datei downloaden.
Wir haben uns bemüht, die Informationen sorgfältig zusammenzustellen. Für Anregungen oder Hinweise auf Fehler an info@hpvbi.de freuen wir uns.
Die hier zusammengestellten Informationen hat der Hauspflegeverein auch als Broschüre veröffentlicht. Diese Broschüre können Sie hier als PDF-Datei downloaden.
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